Baurecht
 Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.
17.03.2022
    Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf bestehende und künftige Vertragsbeziehungen – Übersicht und Praxisempfehlungen

    Der von Russland auf die Ukraine geführte Angriffskrieg führt zu einer allgemeinen Verknappung der Ressourcen, die für die Ausführung von Bauvorhaben benötigt werden. Die drastischen Auswirkungen zeigen sich insbesondere bei Energiepreisen, ölbasierten Produkten wie Bitumen, Asphalt und Stahl sowie bei zahlreichen anderen Baustoffen, die von einer regelrechten Preisexplosion betroffen sind. Wie bereits während der Corona-Pandemie machen die Lieferanten ihre Kunden auf die angespannte Versorgungssituation aufmerksam, kündigen drastische Preisanpassungen, Lieferverzögerungen, Lieferstopps und Lieferreduzierungen an oder nehmen diese unmittelbar vor. Zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine für die Bauindustrie hat der Hauptverband bereits mit Rundbrief vom 04.03.2022 (s. Anlage Dossier zu Folgen des Krieges in der Ukraine für die Bauindustrie) ausführlich informiert.

    Durch die o.a. Umstände und aktuellen politischen Rahmenbedingungen (u.a. Ein- und Ausfuhrverbote, personenbezogene und finanzielle Sanktionen) erreichen uns verstärkt Anfragen nach dem „richtigen“ Verhalten gegenüber Auftraggebern, Nachunternehmern und Lieferanten. Aufgrund der Vielfalt der möglichen Fragestellungen, die je nach Einzelfall variieren, ist eine allgemein gültige Empfehlung kaum möglich. Die Gegebenheiten ändern sich fast täglich. Deshalb empfehlen wir Ihnen unser Informationsangebot über unser Portal und Beratungsangebot durch unsere Mitarbeiter zu nutzen.

    Mit anliegendem Rundschreiben möchten wir Ihnen eine erste Orientierung und Handlungsempfehlung für bestimmte Konstellationen geben, um Auseinandersetzungen und Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahme besser steuern zu können. Wir beschränken uns deshalb bewusst auf einige grundsätzliche Hinweise und stellen Ihnen im Anhang dieser E-Mail diverse Formulierungsvorschläge zur Verfügung, die durch jedes Unternehmen individuell an die Rahmenbedingungen „seines“ Bauprojektes angepasst werden können.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

    Für Einzelfragen, die Sie mit den Hilfestellungen und Formulierungsbeispielen nicht lösen können, oder wenn Sie Hilfe bei Ihrer Kommunikation mit Ihren Auftraggebern benötigen, stehen Ihnen die Abteilung Recht und Wirtschaft sowie die Leiter unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung:

     

    Abteilung Recht und Wirtschaft
    RA’in Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M.
    Geschäftsführerin Recht und Wirtschaft
    T   +49 211 6703-259
    E   l.keddo-kilian@bauindustrie-nrw.de

     

    Geschäftsstelle Bielefeld
    RA Marcus Schemmer
    Geschäftsführer Geschäftsstelle Bielefeld
    T   +49 231 43 50 97
    E   m.schemmer@bauindustrie-nrw.de

     

    Geschäftsstellen Dortmund und Oberhausen
    RA Stefan Bahrenberg
    Geschäftsführer Geschäftsstellen Dortmund und Oberhausen
    T   +49 231 43 50 97
    E   s.bahrenberg@bauindustrie-nrw.de

     

    Geschäftsstellen Düsseldorf und Köln
    RA Michael Rohr
    Geschäftsführer Geschäftsstellen Düsseldorf und Köln
    T   +49 221 25 70 151
    E   m.rohr@bauindustrie-nrw.de

     

    Verfasser:
    RA'in Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M.
    Uhlandstraße 56
    40237Düsseldorf
    +49 211 6703-259
    Keddo-Kilian, LL.M.
    RA'in Dr.
    Lisa

    Anlagen:

    (Die Erstellung kann je nach Dokumentgröße einen Moment dauern)
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