Gemeinsames Portal der Deutschen Bauindustrie - Nutzungsbedingungen



Das Internet-Portal „https://portal.bauindustrie.de“ („Gemeinsames Portal“) des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und seiner Mitgliedsverbände („Portalbetreiber“) dient der Information namentlich registrierter Personen der Portalbetreiber und Mitgliedsunternehmen („Portalnutzer“).
Die Portalbetreiber übernehmen grundsätzlich keine Gewähr für die Inhalte. Insbesondere ersetzen die Informationen des Gemeinsamen Portals keine Rechtsberatung im konkreten Fall.
Die Portalnutzer erkennen mit ihrem Antrag auf Nutzung des Gemeinsamen Portals die nachfolgend genannten
   (1) Allgemeinen Nutzungsbedingungen,
   (2) Regelungen zum Urheberrecht sowie
   (3) Regelungen zu externen Internetseiten
der Portalbetreiber an.

(1) Allgemeine Nutzungsbedingungen

(1.1) Für den persönlichen Zugang jedes Portalnutzers zum Gemeinsamen Portal ist eine Kennung bestehend aus der persönlichen Email-Adresse des Portalnutzers und einem zugehörigen Passwort erforderlich. Für Portalnutzer ist der Zugang zum Gemeinsamen Portal zeitlich unbegrenzt.
(1.2) Für jede Kennung ist online im Gemeinsamen Portal ein Antrag zu stellen. Die Prüfung der Anträge und Zuteilung der jeweiligen Kennung obliegt den Portalbetreibern.
(1.3) Die Kennung darf nicht auf eine andere als die im jeweiligen Antrag genannte Person übertragen oder Dritten sonst zugänglich gemacht werden.
(1.4) Die Portalbetreiber sind unverzüglich zu informieren, sobald die Vertraulichkeit einer Kennung nicht mehr gewahrt werden kann, der Portalnutzer das Unternehmen verlässt oder sonst keine Nutzungsberechtigung mehr besteht.
(1.5) Aus Sicherheitsgründen werden Zugriffe auf das Gemeinsame Portal von den Portalbetreibern erfasst und überprüft.
(1.6) Die Portalbetreiber behandeln alle mit dem Antrag auf Nutzung des Gemeinsamen Portals und mit jeder späteren Nutzung übermittelten Daten vertraulich.

(2) Urheberrecht

(2.1) Alle Inhalte des Gemeinsamen Portals sind urheberrechtlich geschützt.
(2.2) Jede Nutzung oder Verwertung, die nicht gemäß Abschnitt (2.3) eingeräumt oder sonst vom deutschen Urheberrecht zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Speicherung, Verarbeitung oder Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet.
(2.3) Den Portalnutzern wird das Recht eingeräumt, alle abgerufenen Informationen der Betreiber, das heißt deren Dokumente, Bilder und Grafiken innerhalb des Verbands oder Unternehmens zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu speichern, zu verarbeiten und wiederzugeben. Dokumente, Bilder und Grafiken, die erkennbar nicht von den Portalbetreibern erstellt wurden, unterliegen dem Urheberrecht des jeweiligen Verfassers und dürfen grundsätzlich von den Portalnutzern nicht verwendet werden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder eine sonst vom deutschen Urheberrecht zugelassene Nutzung oder Verwertung vor.
(2.4) Jede nicht eingeräumte oder im Urheberecht sonst zugelassene Nutzung oder Verwertung einzelner Inhalte oder kompletter Seiten des Gemeinsamen Portals ist nicht gestattet und strafbar.

(3) Externe Internetseiten


(3.1) Das Gemeinsame Portal enthält Verknüpfungen zu Internetseiten Dritter. Diese Internetseiten Dritter unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Es gelten die Datenschutzbestimmungen dieser Dritten. Die Nutzung dieser fremden Internetseiten erfolgt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiber des Gemeinsamen Portals der Bauindustrie.
(3.2) Die Verknüpfung zu Internetseiten Dritter bedeutet nicht, dass sich die Betreiber des Gemeinsamen Portals der Bauindustrie die hinter der Verknüpfung liegenden Inhalte Dritter zu eigen machen. Für nicht von den Betreibern des Gemeinsamen Portals der Bauindustrie stammende Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
(3.3) Die Betreiber des Gemeinsamen Portals der Bauindustrie haben keinen Einfluss auf die aktuelle und künftige Gestaltung der verknüpften Internetseiten Dritter und deren Inhalt. Bei der erstmaligen Verknüpfung jeder Internetseite Dritter wurde deren Inhalt daraufhin überprüft, dass keine erkennbaren Rechtsverstöße vorliegen. Eine ständige Kontrolle dieser Verknüpfungen zu Internetseiten Dritter ist für die Betreiber des Gemeinsamen Portals der Bauindustrie ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntniserlangung von Rechtsverstößen werden derartige Verknüpfungen zu Internetseiten Dritter unverzüglich gelöscht.

 

(c) Hauptverband der Deutschen Bauindustrie,23.05.2018

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